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Komplettlösungen für alle Logistikanwendungsbereiche

Impressum

Adresse:
Goldbrunner Hebetechnik GmbH
Dieselstrasse 33a
85386 Eching

Telefon: 08165 / 9246-0
Fax: 08165 / 9246-50
e-mail: info@goldbrunner-gmbh.de

Geschäftsführung:
Birgit Maily, Andreas Treml

Handelsregisternummer:
HRB 308893

USt-IdNr.
DE 459795843

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines:

  1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Einkaufsbedingungen des Kunden, die mit den Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie einer Bestellung zugrunde gelegt worden sind und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  3. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich.

Angebot und Vertragsabschluss:

  1. Alle Bestellungen, Liefer- und Kaufverträge, sonstige Abschlüsse und Vereinbarungen aller Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Bis zu unserer schriftlichen Bestätigung gelten Angebote aller Art als unverbindlich.
  3. Telegrafische, telefonische und mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Durch Beauftragte getätigte Verkäufe bedingen unsere schriftliche Zustimmung.
  5. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  6. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Lieferfristen:

  1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel ob sie in unserem Betrieb, bei unserem Lieferanten oder sonstwo auftreten, z.B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Verzögerungen oder Behinderungen in der Beförderung, Streiks, nicht von uns verschuldete verspätete Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wir haben das Recht, in solchen von uns behaupteten Fällen vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Dem Kunden steht aus diesen Gründen weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Einstellen der Fahrzeuge:

  1. Einstellen der Fahrzeuge bei Reparatur oder Einbauarbeiten erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Ist letzteres doch der Fall, wird Stand- und Lagergeld berechnet. Irgendeine Haftung wird für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eingestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder beliebige andere Ursachen wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.
  2. Wir haften nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit er uns nicht aufgrund besonderer Vereinbarung zur Verwahrung übergeben worden ist.
  3. Probefahrten erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung und Verantwortung für Personen- oder Sachschäden: soweit wir von dritter Seite haftbar gemacht werden, steht uns der Rückgriff an den Eigentümer oder Auftraggeber frei.

Versand:

  1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit Ablieferung des Versandgutes an den Spediteur oder das Versandunternehmen auf den Besteller über. Wir sind zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Besteller trägt, nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen verpflichtet. Wir sind berechtigt, unter den Versandarten die billigsten zu wählen, sofern die verkehrs-übliche Sicherheit gewährleistet ist. Versand verkaufter Fahrzuge, Waren und reparierter Stücke geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Besteller; dasselbe gilt bei Einbauten für die An- und Abfuhr von Fahrzeugen. Alle Fahrzeuge und Waren sind von dem Versand bzw. der Abholung in unserer Fabrik besonders zu prüfen und abzunehmen. Unterbleibt dies, so gilt dies als Verzicht auf Prüfung und Abnahme vor Versand und als bedingungsgemäße Lieferung und Übernahme.
  2. Wünscht der Auftraggeber Zustellung des Fahrzeuges oder der Maschine, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr.

Beanstandungen:

  1. Lieferungsmängel sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei Schäden von Bahnlieferungen ist vor der Abnahme oder Entladung eine bahnamtliche Bescheinigung einzuholen, andernfalls gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert. Bei nachweisbaren Qualitätsmängeln leisten wir Einsatz durch kostenlose Neulieferung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Vertrage, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln gilt die gleiche Rügefrist vom Zeitpunkt der erstmaligen Entdeckung des Mangels. Alle Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Unterbleiben sie während der vorbezeichneten Fristen, gelten die Lieferungen und Leistungen als einwandfrei und vertragsgemäß. Für Schwierigkeiten, die sich aus Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei dem Weiter-verkauf oder der Verwendung unserer Erzeugnisse ergeben, lehnen wir jede Verantwortung ab. Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich.
  1. Für von uns nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche.

Preise:

  1. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne jeden Abzug. Im Preise sind einbegriffen die Verpackungskosten, jedoch nicht Versandspesen, Zölle, Konsulargebühren und Versicherungen.

Abnahme-, Zahlungsverzug:

  1. Nicht rechtzeitige Abnahme bzw. Einlösung einer Sendung sowie eine Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele berechtigt uns, zukünftig Vorauskasse zu verlangen und/oder die weiteren Lieferungen einzustellen. Die nicht abgenommene Sendung können wir nach unserer Wahl zurücknehmen oder für Rechnung des Kunden beliebig verwerten. Zur Benachrichtigung des Bestellers über Art, Ort und Zeitpunkt der Verwertung oder zur Einholung seines Einverständnisses sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet. Der Verwertungserlös wird auf die Verpflichtungen des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis angerechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt vorbehalten.

Zahlungsbedingungen:

  1. Wird im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, so erfolgen alle Lieferungen Kasse gegen Versandpapiere oder gegen Nachnahme oder Vorauszahlung.
  2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir als Verzugszinsen 1% über dem jeweiligen allgemeinen Bankzinssatz für ungesicherte Kredite, mindestens jedoch 6%. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt dadurch unberührt.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit irgendwelchen Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen Zahlungen zurückzuhalten.
  4. Bei Zahlungen aller Art gilt der Tag als Erfüllungstag, an dem wir frei über den Betrag verfügen können. Der Einzug von Wechseln und Schecks, deren Abnahme wir uns vorbehalten, wird mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, jedoch ist jede Haftung unsererseits für richtigen und rechtzeitigen Eingang der Wechsel- oder Schecksumme über den Rahmen der wechsel- oder scheckrechtlichen Bestimmungen hinaus ausgeschlossen. Wechsel-, Scheck-, Diskont-, Bank- und ähnliche Spesen sowie Zinsen, die bei dem Einzug oder der Diskontierung von Wechseln oder Schecks aufzuwenden sind, sind uns zu vergüten.

Eigentumsvorbehalt:

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Posten unserer Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
  2. Der Kunde kann an unseren Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet ggf. für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zu unserer Sicherung. Bei Verarbeitung unserer Waren mit fremden, nicht unserem Kunden gehörenden Waren werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu fremd verarbeiteten. Die aus der Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als unser Vorbehaltseigentum.
  3. Der Kunde hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Kunden zusammen mit fremden nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren an uns als abgetreten.
  4. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die von uns gelieferten Waren und die unter ihrer Verwendung hergestellten neuen Sachen auf unser Verlangen gegen Feuer, Haftpflicht und Vollkasko versichert zu halten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Freising.

Anzuwendendes Recht:

  1. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Export:

  1. Für alle Geschäfte sind die von der internationalen Handelskammer auf-gestellten „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ (Incoterms 1953) und die vorstehenden Bedingungen maßgebend.